Absage Vereinspokalschießen

Im Jahresplaner hatten wir für den 12.06.2021 das Vereinspokalschießen vorgesehen. Auf Grund der Corona-Pandemie ruht der Schießbetrieb schon seit November 2020 vollständig und es dürfen auch keine Schießwettkämpfe und kein Training durchgeführt werden. Wann das wieder erlaubt ist, können wir derzeit noch nicht absehen. Aus diesem Grund müssen wir auch das am 12.06.2021 geplante Vereinspokalschießen ausfallen lassen und hoffen natürlich, dass wir im nächsten Jahr den beliebten Vereinswettbewerb wieder durchführen können.


Albert Hurst
Schützen-Musikverein Kippenheimweiler e.V.

Probenbetrieb darf wieder starten

Nach Monaten ohne Probe dürfen wir am Donnerstag, den 10.06.2021, endlich wieder unsere Proben, unter Einhaltung aller geltender Abstands- und Hygienevorschriften, aufnehmen.

Dabei ist es ausschließlich Musikern erlaubt teilzunehmen, die entweder vollständig geimpft, genesen oder negativ getestet wurden.

Wir freuen uns endlich wieder starten zu können und hoffen, auch euch bald wieder an einem unserer Veranstaltungen begrüßen zu dürfen.

Bis bald, bleibt gesund
Euer Schützen-Musikverein Kippenheimweiler e.V.

Jahreshauptversammlung wird verschoben

aufgrund der Corona-Pandemie und aktueller Verordnungen müssen wir unsere, für den 29.04.2021 geplante, Jahreshauptversammlung auf unbestimmte Zeit verschieben.
Wir informieren Sie, wann die Jahreshauptversammlung wieder möglich ist und durchgeführt wird.

Bis bald, bleibt gesund
Euer Schützen-Musikverein #Kippenheimweiler e.V.

Musikunterricht in Musikvereinen ist (mit Einschränkungen) wieder erlaubt!

Nachdem das Land einige Lockerungen zum 8. März verkündet hat gibt es nun auch eine kleine Öffnung für den Unterrichtsbetrieb von Musikvereinen.
Analog zu der Verordnung der Kunst- und Musikschulen gilt laut Kultusministerium diese Verordnung auch für die Amateurmusik.

  • Ab dem 8. März ist Unterricht bei einer im Landkreis auftretenden Inzidenz von weniger als 50 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner in 5 aufeinander folgenden Tagen möglich.
  • Erlaubt ist Einzelunterricht.
  • Erlaubt ist Unterricht bis 5 Kinder bis einschließlich 14 Jahren inklusive Lehrkraft.
  • Weitere Öffnungsschritte wird es vor dem 22. März nicht geben.
  • Tägliche Inzidenzzahlen der Landkreise müssen selber abgerufen werden.

Da der Ortenaukreis unter die Inzidenz ist, darf ab sofort wieder Präsenz-Unterricht durchgeführt werden.